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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von ImmoWertCheck · Fassung vom 22. Oktober 2026 (Büro-Konto: § 5b, Objekte der Mitglieder in Anlage 1; Verkaufsstart: Bestellung, Credit-Pakete und Testphase mit Kostengrenze; Preiserhöhung nur mit Zustimmung, 4 Wochen; Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Anlage 1, Annahme per Häkchen bei der Kontoerstellung; Open-Source-Bestandteile vom Verbot der Zurückentwicklung ausgenommen, Ihre Objekte im Konto, Auftragsverarbeitung bei beruflicher Nutzung, KI-Dienstleister in Anlage 2 genannt, Begleitbrief, Typenschild, Fragen an Ihre Objekte, Antworten auf Einwände und Bildtexte mit KI)

Vertragsgrundlagen für die Nutzung von Immowertcheck.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern für die Nutzung der Anwendung „ImmoWertCheck“ und alle darüber mit dem Anbieter (Lauren Nießen, Rosenweg 2, 53721 Siegburg – nachfolgend „Anbieter“) geschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt webbasierte Software-Werkzeuge zur Immobilienbewertung und -analyse bereit (Software-as-a-Service): kostenlose Werkzeuge und, sofern kostenpflichtige Leistungen angeboten werden, Einzelkäufe und Abonnements im Umfang der im Bestellvorgang vor Abschluss angezeigten Leistungsbeschreibung. Die Ergebnisse sind methodisch fundierte Orientierungswerte (u. a. nach ImmoWertV), kein verbindliches Sachverständigen-Gutachten und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Werkzeuge, nicht die Gewähr für ein bestimmtes Bewertungsergebnis; dieses hängt maßgeblich von den Eingabedaten des Nutzers und der Marktlage ab.

Ist der Nutzer angemeldet, speichert die Anwendung die unter „Ihre Objekte“ angelegten Objekte zusätzlich in seinem Konto und gleicht sie zwischen den Geräten ab, auf denen er mit diesem Konto angemeldet ist; Fotos, Pläne und Visualisierungen bleiben auf dem jeweiligen Gerät. Nutzt der Nutzer das Konto als Unternehmer und gibt er dabei Angaben über andere Personen ein, gilt für diese Angaben der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Anlage 1; er ist Teil dieser AGB.

§ 2a Einsatz Künstlicher Intelligenz

Sechs Funktionen setzen ein System Künstlicher Intelligenz (KI) ein: erstens der Textvorschlag für Beschreibung und Lagetext im Exposé (Schaltflächen „Beschreibung mit KI schreiben“ und „Lagetext mit KI schreiben“); zweitens der Vorschlag für einen Begleitbrief zur Einschätzung (Schaltfläche „Begleitbrief mit KI schreiben“), in den die Anwendung den Korridor und den Satz „Diese Einschätzung ist kein Verkehrswertgutachten.“ selbst einsetzt; drittens das Ablesen eines Heizungs-Typenschilds von einem Foto im Energie-Kompass (Schaltfläche „Typenschild fotografieren und ablesen“), dessen Angaben erst eingetragen werden, wenn der Nutzer sie mit „Übernehmen“ bestätigt; viertens die Frage an „Ihre Objekte“ (Schaltfläche „Mit KI fragen“), bei der die KI die Frage in einen Filter übersetzt und die Anwendung die Objekte auf dem Gerät des Nutzers filtert; fünftens der Antwortvorschlag auf einen Einwand des Eigentümers im Gespräch (Schaltfläche „Antwort mit KI vorschlagen“), bei dem die KI den eingetippten Satz einer Zeile der Einschätzung zuordnet und Antwortsätze ohne Zahlen vorschlägt; den Wert dieser Zeile zeigt die Anwendung selbst, und bei unsicherer Zuordnung wählt der Nutzer die Zeile; sechstens der Vorschlag von Bildunterschriften, Alternativtexten und einer Reihenfolge für die eigenen Fotos in der Fotowahl für Bericht und Exposé (Schaltfläche „Bildtexte mit KI vorschlagen“), die erst übernommen werden, wenn der Nutzer sie anhakt und mit „Übernehmen“ bestätigt; meldet die KI auf einem Foto eine Person oder ein Kfz-Kennzeichen, nimmt die Anwendung dieses Foto beim Übernehmen aus dem Exposé, bis der Nutzer es wieder auswählt. Jeder Vorschlag wird nur auf Klick des Nutzers erstellt und als KI-Vorschlag gekennzeichnet. Die Berechnung von Marktwert, Korridor und Kennzahlen sowie alle übrigen Werkzeuge arbeiten ohne KI; übernimmt der Nutzer einen abgelesenen Wert, geht er dort wie eine eigene Eingabe ein. Führt der Anbieter künftig eine weitere Funktion mit KI ein, wird sie vor ihrem ersten Einsatz in der Anwendung als solche gekennzeichnet. Welche Daten dabei an welchen Dienstleister übermittelt werden und wie lange er sie speichert, beschreibt die Datenschutzerklärung (Ziffer 3 g, 6 und 7). Für alle KI-Funktionen gelten die folgenden Absätze.

Alle mit KI erzeugten Inhalte tragen einen Hinweis auf ihre maschinelle Herkunft — in der Anwendung sichtbar am jeweiligen Abschnitt, in erzeugten Bilddateien und PDF-Dokumenten zusätzlich maschinenlesbar in den Dateieigenschaften. Diese Kennzeichnung erfolgt nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die maschinenlesbare Angabe kann bei nachträglicher Bearbeitung oder Formatumwandlung durch Dritte verloren gehen; sie ist eine Kennzeichnung, kein Echtheitsnachweis. Übernimmt der Nutzer einen Vorschlag in ein Formularfeld, kopiert er einen Text aus der Anwendung oder trägt er einen Antwortvorschlag im Gespräch vor, gilt das Übernommene von da an als seine eigene Angabe und trägt außerhalb der Anwendung keinen solchen Hinweis.

KI-erzeugte Inhalte haben Orientierungscharakter. Sie sind weder ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB noch eine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und begründen keine Zusicherung einer Eigenschaft. KI-Systeme können Angaben falsch lesen, Zusammenhänge falsch gewichten und plausibel klingende, aber unzutreffende Aussagen erzeugen.

Den Nutzer trifft eine Prüfpflicht: Er hat KI-erzeugte Inhalte vor jeder Verwendung gegenüber Dritten — insbesondere vor Aufnahme in Exposés, Angebote, Briefe an Eigentümer, Antworten im Gespräch mit Eigentümern oder Unterlagen für Kaufinteressenten — auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Gibt er sie unverändert weiter, geschieht dies in eigener Verantwortung. Vom Typenschild abgelesene Angaben vergleicht er vor dem Übernehmen mit dem Schild. Vorgeschlagene Bildunterschriften gleicht er vor der Aufnahme ins Exposé mit dem Foto ab; meldet die KI auf einem Foto keine Person und kein Kennzeichen, entbindet ihn das nicht von der eigenen Prüfung. Ein Antwortvorschlag auf einen Einwand ist eine Formulierungshilfe; er sagt keinen Verkaufspreis, keine Verkaufsdauer und keinen Verkaufserfolg zu, und der Nutzer gleicht ihn vor dem Vortragen mit der angezeigten Zeile der Einschätzung ab. Ein mit KI gesetzter Filter kann eine Frage falsch verstehen und dadurch Objekte ausblenden; maßgeblich ist die angezeigte Beschreibung „verstanden als“. In Stichworte, Fragen und Einwände an die KI gibt der Nutzer keine Namen, Anschriften, Kontakt- oder Bankdaten Dritter ein; die Anwendung entfernt solche Angaben oder weist die Eingabe zurück, soweit sie sie erkennt, erkennt aber nicht jede. Bei KI-bearbeiteten Bildern hat der Nutzer zusätzlich sicherzustellen, dass der bauliche Zustand nicht beschönigt dargestellt wird (§§ 5, 5a UWG).

§ 2b Ausschluss von Kredit- und Bonitätsentscheidungen

Die Werkzeuge bewerten Immobilien, nicht Personen. Sie sind nicht dazu bestimmt, die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen zu bewerten, eine Kreditpunktebewertung zu erstellen oder als Zulieferung in eine solche Bewertung einzugehen. Der Anbieter verarbeitet zu diesem Zweck keine Einkommens-, Schuldner- oder Bonitätsdaten.

Ergebnisse dieser Anwendung — einschließlich der Beleihungsauslauf-Orientierung — sind keine Kreditzusage, keine Beleihungswertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung und keine Aussage darüber, ob ein Kreditinstitut eine Finanzierung gewährt. Die finanzierende Bank ermittelt ihren Beleihungswert selbst und entscheidet eigenständig.

Der Nutzer verpflichtet sich, Ergebnisse nicht als Grundlage oder Zulieferung für die Prüfung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen zu verwenden. Eine Verwendung entgegen dieser Zweckbestimmung erfolgt außerhalb des vertraglich vereinbarten Einsatzzwecks.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Kostenlose Werkzeuge sind ohne gesonderten Vertragsschluss nutzbar. Legt der Nutzer ein Konto an, nimmt er diese AGB einschließlich Anlage 1 durch Setzen eines Häkchens an; gespeichert werden die Fassung und der Zeitpunkt.

(2) Vor jeder kostenpflichtigen Bestellung (Einzelkauf, Abonnement, Credit-Paket, weitere Person im Büro-Konto) zeigt die Anwendung eine Übersicht mit der Leistung, dem Gesamtpreis und bei Abonnements der Laufzeit und den Kündigungsbedingungen. Bis zum Klick auf die Bestellschaltfläche kann der Nutzer seine Angaben jederzeit ändern oder den Vorgang abbrechen.

(3) Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“, bei einer weiteren Person im Büro-Konto „Zahlungspflichtig buchen“, gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die anschließende Zahlung über den Zahlungsdienstleister erfolgreich abgeschlossen ist; bei einer Buchung über ein bereits hinterlegtes Zahlungsmittel, sobald die Anwendung die Buchung bestätigt. Bricht der Nutzer die Zahlung ab oder schlägt sie fehl, kommt kein Vertrag zustande und es entstehen keine Kosten.

(4) Bestellungen und Buchungen bestätigt der Anbieter per E-Mail mit den Bestellangaben. Die jeweils geltenden AGB sind unter immowertcheck.net/agb/ abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Preise und Zahlung

Sofern kostenpflichtige Leistungen angeboten werden, gelten die im Bestellvorgang vor Abschluss angezeigten Preise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG weist der Anbieter keine Umsatzsteuer aus. Die Zahlung wickelt Stripe ab (Stripe Payments Europe Ltd., Irland). Abonnements werden ausschließlich monatlich angeboten; die Abo-Gebühr wird monatlich im Voraus fällig. Bleibt eine fällige Zahlung aus, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich vorübergehend sperren.

Preiserhöhungen für laufende Abonnements werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Der Anbieter kündigt eine Preiserhöhung mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und nennt dabei den bisherigen und den neuen Preis, den Tag des Wirksamwerdens und den Weg zur Zustimmung. Stimmt der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden zu, endet das Abonnement mit Ablauf des Tages vor dem Wirksamwerden des neuen Preises. Bei Jahresabonnements gilt der Jahrespreis bis zum Ende des bezahlten Jahres.

§ 4a Credits

(1) Credits sind Verrechnungseinheiten für die KI-Hilfen und die weiteren Funktionen, die in der Preisliste mit Credits ausgewiesen sind. Sie sind kein Zahlungsmittel, nicht übertragbar und werden nicht ausgezahlt, soweit dieser Paragraf oder das Gesetz keine Erstattung vorsieht. Wie viele Credits eine Funktion kostet, steht in der Preisliste und vor dem Start der Funktion; richtet sich der Betrag nach dem Umfang (etwa Seitenzahl oder Zahl der Fotos), zeigt die Anwendung den genauen Betrag vor dem Start an. Abgebucht wird erst nach dem Klick des Nutzers und nie mehr als angezeigt.

(2) Ein Abonnement enthält je Kalendermonat die in der Tarifbeschreibung genannten Credits (Monats-Credits). Sie stehen ab Vertragsschluss für den laufenden Kalendermonat in voller Höhe zur Verfügung und werden zu Beginn jedes Kalendermonats neu bereitgestellt; nicht verbrauchte Monats-Credits verfallen mit Ablauf des Kalendermonats. Ein Wechsel in einen höheren Tarif erhöht die Monats-Credits sofort, ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ab dem folgenden Kalendermonat.

(3) Bis zum Eingang der ersten Zahlung eines Kontos ist die Nutzung auf die in der Preisliste genannte Zahl von Credits begrenzt. Mit dem Zahlungseingang entfällt die Grenze; dadurch verfällt kein Credit.

(4) Gekaufte Credit-Pakete sind bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Kaufjahr nutzbar, auch nach dem Ende eines Abonnements. Verbraucht werden zuerst die Monats-Credits, danach Paket-Credits. Credits einer Testphase richten sich nach § 5a.

(5) Bricht eine Funktion ab oder liefert sie kein Ergebnis, bucht der Anbieter die dafür reservierten Credits zurück.

(6) Erhöht der Anbieter die Credits, die eine Funktion kostet, gilt § 13 entsprechend. Stimmt der Nutzer nicht zu, erstattet der Anbieter ihm auf Wunsch den Wert nicht genutzter Paket-Credits anteilig zum Kaufpreis. Senkungen gelten sofort.

(7) § 7b und die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Abonnements – Laufzeit und Kündigung

(1) Abonnements haben eine Laufzeit von einem Monat (Abrechnungsmonat) und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungsmonat, sofern sie nicht gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit über einen Monat hinaus besteht nicht. Ein Abrechnungsmonat endet an dem Tag des folgenden Monats, dessen Zahl dem Tag des Vertragsschlusses entspricht; fehlt dieser Tag in einem Monat, endet er am letzten Tag dieses Monats. Beispiel: Bei Abschluss am 31. Januar enden die Abrechnungsmonate am 28. Februar (im Schaltjahr am 29. Februar), am 31. März, am 30. April und so fort.

(2) Abonnements können jederzeit über die Kündigungsseite gekündigt werden (Fußzeile „Verträge hier kündigen“, auch ohne Anmeldung; § 312k BGB). Mit dem Klick auf „jetzt kündigen“ ist die Kündigung erklärt und dem Anbieter zugegangen. Die ordentliche Kündigung beendet das Abonnement zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Wird ein späterer Zeitpunkt angegeben, endet das Abonnement zum Ende des Abrechnungsmonats, in dem dieser Zeitpunkt liegt. Ein früherer Zeitpunkt ist bei der ordentlichen Kündigung nicht möglich; eine solche Angabe wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Bis zum Vertragsende bleibt das Abonnement nutzbar; danach wird nichts mehr abgebucht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Der Anbieter bestätigt die Kündigung sofort per E-Mail an die Adresse, die bei der Kündigung als E-Mail-Adresse des Vertrags angegeben wurde. Die Bestätigung nennt den Inhalt der Kündigung, Datum und Uhrzeit ihres Eingangs und den Zeitpunkt, zu dem das Abonnement enden soll (§ 312k Abs. 4 BGB). Ist unter dieser Adresse kein laufendes Abonnement hinterlegt, ordnet der Anbieter die Kündigung anhand der übrigen Angaben zu und meldet sich innerhalb von zwei Werktagen. Maßgeblich für die Wirksamkeit bleibt der Zeitpunkt des Eingangs.

(4) Ist die Kündigung einem Abonnement zugeordnet, enthält die Bestätigung einen Link, mit dem sie bis zum Vertragsende zurückgenommen werden kann, etwa wenn sie nicht vom Kunden selbst stammt. Nach der Rücknahme läuft das Abonnement zu den bisherigen Bedingungen unverändert weiter; der Anbieter bestätigt die Rücknahme per E-Mail.

§ 5a Testphase

(1) Der Anbieter kann Unternehmern im Sinne des § 14 BGB eine kostenlose Testphase eines Tarifs anbieten. Dauer, Tarif und Zahl der Credits nennt die Angebotsbeschreibung vor dem Start. Für den Start bestätigt der Nutzer, dass er ImmoWertCheck gewerblich nutzt, und gibt den Namen und die Postleitzahl seiner Firma sowie eine bestätigte Handynummer an. Zahlungsdaten werden nicht verlangt.

(2) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der genannten Dauer. Sie geht nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über, und es entstehen keine Kosten; danach nutzt der Nutzer wieder den kostenlosen Zugang. Ein Abonnement entsteht nur durch eine eigene Bestellung nach § 3. Es beginnt mit der Zahlung, auch wenn die Testphase dann noch läuft.

(3) Die Credits der Testphase sind bis zu ihrem Ende nutzbar; danach verfallen nicht verbrauchte Credits der Testphase. Es gelten die Tagesgrenzen des getesteten Tarifs. Funktionen, die nach der Preisliste erst nach Eingang einer ersten Zahlung nutzbar sind, stehen in der Testphase nicht zur Verfügung. Damit die Testphase kostenlos bleibt, ist außerdem der Aufwand für KI-Funktionen und SMS in der Testphase begrenzt. Ist diese Grenze erreicht, stehen Funktionen, die Credits verbrauchen, bis zum Ende der Testphase nicht mehr zur Verfügung, auch wenn noch Credits der Testphase übrig sind; die Anwendung zeigt das an.

(4) Die Testphase steht je Konto, je Firma und je Handynummer einmal innerhalb von 12 Monaten zur Verfügung. Als dieselbe Firma gilt auch eine E-Mail-Adresse mit derselben Endung (zum Beispiel @musterimmobilien.de); allgemeine E-Mail-Anbieter sind davon ausgenommen. Mitglieder eines Büro-Kontos (§ 5b) erhalten keine eigene Testphase. Tritt ein Nutzer während seiner Testphase einem Büro-Konto bei, endet die Testphase mit dem Beitritt.

(5) Dokumente aus der Testphase tragen den Hinweis „Testphase“.

(6) Wird die Testphase entgegen Absatz 4 erneut in Anspruch genommen, kann der Anbieter sie nach Prüfung im Einzelfall beenden. Bereits erstellte Einschätzungen und Objekte bleiben erhalten.

§ 5b Büro-Konto (Premium)

(1) Mit einem Premium-Abonnement kann der Nutzer als Inhaber ein Büro-Konto anlegen und Personen seines Büros einladen; Voraussetzung ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1). Wie viele Personen einschließlich des Inhabers enthalten sind und was jede weitere Person kostet, nennen die Preisliste und der Bestellvorgang. Jede Person nutzt ein eigenes Konto mit eigenen Zugangsdaten; das Teilen von Zugangsdaten ist nicht erlaubt.

(2) Personen des Büros sind seine Mitarbeitenden und für das Büro tätige Personen, etwa freie Mitarbeitende. Plätze dürfen nicht an andere Unternehmen oder an Personen außerhalb des Büros vergeben werden. Je Platz ist höchstens zweimal innerhalb von 30 Tagen ein Wechsel der Person möglich.

(3) Mitglieder nutzen den Tarif des Inhabers und das gemeinsame Guthaben. Credit-Pakete kaufen, weitere Personen buchen oder kündigen, Mitglieder einladen oder entfernen und ein Monatslimit je Mitglied festlegen kann nur der Inhaber.

(4) Der Inhaber sieht je Mitglied dessen E-Mail-Adresse, das Datum des Beitritts und je Kalendermonat die verbrauchten Credits nach Funktion und die Zahl der erstellten Berichte, auch als Tabelle zum Herunterladen. Die Objekte, die das Mitglied während der Mitgliedschaft anlegt, sieht der Inhaber mit ihren Angaben und Einschätzungen; der Anbieter verarbeitet sie im Auftrag des Inhabers (Anlage 1). Objekte, die das Mitglied vor dem Beitritt angelegt hat, und Uhrzeiten der Nutzung sieht er nicht. Das Mitglied wird vor dem Beitritt darüber informiert und sieht dieselben Angaben über sich. Für die Information seiner Mitglieder nach Art. 13 DSGVO und für seine Pflichten als Arbeitgeber, etwa die Beteiligung eines Betriebsrats, ist der Inhaber verantwortlich; die Anwendung zeigt dem Mitglied vor dem Beitritt, was der Inhaber sieht.

(5) Weitere Personen kann der Inhaber jederzeit hinzubuchen; für den ersten Monat zahlt er anteilig bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats seines Premium-Abonnements und erhält die Credits anteilig. Eine hinzugebuchte Person kann er zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats seines Premium-Abonnements kündigen, wenn danach für alle Personen im Büro-Konto ein Platz bleibt; ein gekündigter Platz kann nicht neu besetzt werden.

(6) Für die Nutzung durch seine Mitglieder ist der Inhaber verantwortlich wie für seine eigene, insbesondere für den Verbrauch aus dem gemeinsamen Guthaben und die Einhaltung dieser AGB.

(7) Einem Büro-Konto beitreten kann nur, wer kein eigenes laufendes Abonnement hat. Eigene, vorher gekaufte Credit-Pakete des Mitglieds bleiben in dessen Konto und gültig. Ein Konto kann nur einem Büro-Konto angehören. Objekte, die das Mitglied vor dem Beitritt angelegt hat, bleiben in seinem Konto und sind für das Büro nicht sichtbar.

(8) Der Inhaber kann ein Mitglied jederzeit entfernen; das Mitglied kann jederzeit austreten. Der Zugriff auf Tarif und gemeinsames Guthaben endet dann sofort; das eigene Konto des Mitglieds bleibt bestehen. Über die Objekte, die das Mitglied während der Mitgliedschaft angelegt hat, entscheidet der Inhaber innerhalb von 30 Tagen: Sie gehen in sein Konto über und werden im Konto des Mitglieds entfernt, oder sie bleiben beim Mitglied. Bis zur Entscheidung kann das Mitglied diese Objekte ansehen, aber nicht ändern. Entscheidet der Inhaber nicht, bleiben sie beim Mitglied. Fotos, Pläne und Visualisierungen bleiben auf dem Gerät, auf dem sie angelegt wurden. Bereits verbrauchte Credits werden nicht erstattet.

(9) Fehlt das Premium-Abonnement des Inhabers länger als 24 Stunden oder löscht er sein Konto, endet das Büro-Konto für die Mitglieder; Absatz 8 gilt entsprechend. Hinzugebuchte Personen enden mit dem Premium-Abonnement. Ihre Konten, ihre Objekte und ihre eigenen Credit-Pakete behalten die Mitglieder.

(10) Abweichend von § 8 dürfen die Mitglieder die Anwendung im Rahmen dieses Paragrafen nutzen.

§ 6 Einzelkäufe (Einmalkauf)

Ein Einzelkauf bezieht sich auf ein bestimmtes Objekt: Der Nutzer erhält ein zu diesem Objekt erstelltes Dokument (z. B. einen Kurzbericht oder Komplettbericht) im Umfang der beim Kauf angegebenen Leistungsbeschreibung. Das Dokument ist ein digitaler Inhalt im Sinne von § 7 (1) dieser AGB. Es entsteht keine wiederkehrende Zahlung.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Bestellungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu; eine vollständige Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular ist Bestandteil des Bestellvorgangs. (1) Einzelne Berichte (z. B. Kurzbericht oder Komplettbericht) sind digitale Inhalte im Sinne des § 327 Abs. 2 Satz 1 BGB, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat, der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt, und der Anbieter ihm eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. Der Zugriff auf die Werkzeuge bei Guthaben und Abonnements ist eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 327 Abs. 2 Satz 2 BGB; insoweit erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB erst mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, und auch dann nur, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt. (2) Bei Abonnements (Dauerleistung) führt der ausdrücklich gewünschte vorzeitige Leistungsbeginn nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts; widerruft der Verbraucher, schuldet er anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.

§ 7a Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lauren Nießen, Rosenweg 2, 53721 Siegburg, Telefon: +49 176 76611339, E-Mail: immobilienniessen@freenet.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter immowertcheck.net/#widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).

Vorzeitiges Erlöschen bei einzelnen Berichten. Bei einem einzelnen Bericht (digitale Inhalte) erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass durch diese Zustimmung Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt, und wir Ihnen dies auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt haben (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An: Lauren Nießen, Rosenweg 2, 53721 Siegburg, Telefon: +49 176 76611339, E-Mail: immobilienniessen@freenet.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): __________
– Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________
– Name des/der Verbraucher(s): __________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
– Datum: __________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 7b Freiwillige Erstattung bei Fehlern auf unserer Seite

Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten aus § 7 und § 7a — und ohne diese einzuschränken oder zu ersetzen — erstattet der Anbieter den betroffenen Kauf in den folgenden vier Fällen: (1) Ein abgerechneter Werkzeug-Lauf hat weder ein Ergebnis noch einen Bericht erzeugt. (2) Der ausgegebene Bericht widerspricht den vom Nutzer eingegebenen Werten. (3) Der Dienst war während eines laufenden Abonnements länger als 24 Stunden ununterbrochen nicht erreichbar. (4) Es wurde doppelt oder für eine nicht bestellte Leistung abgebucht. Der Antrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Kauf per E-Mail an immobilienniessen@freenet.de zu stellen (Betreff: Erstattung; bitte Kaufdatum und die beim Kauf verwendete E-Mail-Adresse angeben); maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Anbieters. Erstattet wird ausschließlich der beanstandete Kauf, je Konto einmalig; im Fall (4) auch mehrfach. Kein Erstattungsgrund ist insbesondere: eine Abweichung des Ergebnisses von der Preisvorstellung des Nutzers oder vom Gutachten eines Sachverständigen (der Dienst liefert Einschätzungen, keine Verkehrswertgutachten, § 1), unvollständige oder unzutreffende Eingaben, die Nichtnutzung eines Abonnements sowie Uneinigkeit über eine im Rechenweg offen ausgewiesene Marktannahme.

§ 8 Nutzungsrechte und Lizenz

Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Werkzeugen ein. Die mit den Werkzeugen erzeugten Ergebnisse (Bewertungen, Berichte, Exposés, PDF-Dokumente) darf der Nutzer im Rahmen seiner eigenen – auch gewerblichen – Tätigkeit frei verwenden, speichern, weitergeben und an seine Kunden aushändigen. Die Anwendung selbst samt Inhalten, Gestaltung und Software darf nicht kopiert, zurückentwickelt (Reverse Engineering), als konkurrierender Dienst weiterverkauft oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit nicht § 5b die Nutzung durch Mitglieder eines Büro-Kontos erlaubt. Ausgenommen sind die enthaltenen Open-Source-Bestandteile: Für sie gelten allein ihre unter /lizenzen/ aufgeführten Lizenzbedingungen; insbesondere darf der Nutzer die dort unter der LGPL genannten Bibliotheken austauschen, ändern und zur Fehlersuche an solchen Änderungen zurückentwickeln.

§ 9 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer macht zutreffende Eingaben, missbraucht den Dienst nicht (insbesondere keine automatisierte Massenabfrage) und schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter. Für die Inhalte seines Markenauftritts – etwa Firmenname, Logo, Kontaktangaben und eigene Texte – ist der Nutzer selbst verantwortlich; er muss die Rechte daran haben. Diese Inhalte dürfen nicht den Eindruck eines Gutachtens, einer amtlichen Bewertung oder einer Wertgarantie erwecken und die Kennzeichnung der Ergebnisse als Einschätzung (kein Verkehrswertgutachten) nicht in Frage stellen. Inhalte, die dagegen verstoßen, darf der Anbieter zurückweisen. Für die Weitergabe der Dokumente an Dritte ist der Nutzer ebenfalls selbst verantwortlich. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den Zugang sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut; die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt. Der Umfang der geschuldeten Leistung richtet sich nach § 2 (unverbindliche Orientierungswerte).

§ 11 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Wartungsarbeiten und technische Störungen können zu Unterbrechungen führen. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur bei gesondert vereinbartem Service-Level (Enterprise) zugesichert.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Änderung der AGB

Änderungen dieser AGB teilt der Anbieter dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Änderungen zu Lasten des Nutzers werden nur mit dessen Zustimmung wirksam; bis zum Wirksamwerden kann der Nutzer das Abonnement kündigen. Erteilt der Nutzer die Zustimmung nicht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt oder endet zum Änderungsdatum.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats des Verbrauchers bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anlage 1 · Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Anlage 1 zu den AGB. Gilt für Unternehmer, die ImmoWertCheck beruflich nutzen und im Konto Angaben über andere Personen speichern oder für KI-Hilfen übermitteln, etwa als Makler.

Auftraggeber (Verantwortlicher): der Inhaber des Kontos, für das der Vertrag gilt, mit Name oder Firma und Anschrift, wie er sie im Konto oder für die Rechnung hinterlegt. Der Vertrag gilt, soweit der Inhaber das Konto als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB nutzt, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit; für eine rein private Nutzung gilt er nicht. Er gilt für das Konto, bei dessen Erstellung er mit den AGB angenommen wurde.

Auftragnehmer: Lauren Nießen, Immobewertung Nießen, Anschrift wie im Impressum (immowertcheck.net/impressum), E-Mail: immobilienniessen@freenet.de

§ 1 Gegenstand

(1) Der Auftragnehmer betreibt die Anwendung ImmoWertCheck. Nutzt der Auftraggeber sein Konto beruflich, speichert der Auftragnehmer die folgenden Angaben in seinem Auftrag und nach seiner Weisung:

  • Ihre Objekte im Konto: Die unter „Ihre Objekte“ angelegten Objekte werden, solange der Auftraggeber angemeldet ist, in seinem Konto gespeichert und zwischen seinen Geräten abgeglichen, auf denen er mit demselben Konto angemeldet ist. Das gilt für jedes Konto, unabhängig vom Tarif.
  • Markenauftritt: die Angaben, die der Auftraggeber unter „Konto“ für seinen Markenauftritt einträgt, einschließlich bis zu fünf Ansprechpartnern.
  • Ergebnislinks: der Auszug, den der Auftraggeber über „Teilen-Link“ für seine Kunden ablegt.
  • KI-Hilfen: Fotos, Pläne, Dokumente und Texte, die der Auftraggeber für eine KI-Hilfe der Anwendung auswählt oder eingibt, etwa zum Ablesen eines Typenschilds, für Bildtexte zu seinen Fotos oder für einen Textvorschlag. Der Auftragnehmer überträgt sie dafür über seinen Server an den in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter für KI, lässt sie dort auswerten und gibt das Ergebnis an den Auftraggeber zurück. Eine KI-Hilfe startet nur auf Klick des Auftraggebers.
  • Büro-Konto: die Objekte, die Mitglieder seines Büro-Kontos während ihrer Mitgliedschaft anlegen (§ 5b AGB); insoweit ist der Inhaber Auftraggeber, auch wenn das Objekt im Konto des Mitglieds liegt.

(2) Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind Verarbeitungen, für die der Auftragnehmer selbst verantwortlich ist. Für sie gilt die Datenschutzerklärung. Das sind vor allem: Anmeldung und Verwaltung des Kontos, Zahlung und Abrechnung, Anfragen des Auftraggebers an den Auftragnehmer, die Abrechnung der KI-Hilfen in Credits, die Lage-, Karten- und Bodenrichtwert-Abfragen, die SMS-Bestätigung, Fehlerberichte und die Reichweitenmessung sowie Verkaufsmeldungen, die ohne Bezug zum Konto gespeichert werden.

(3) Fotos, Pläne, Visualisierungen und Dokumente, die der Auftraggeber nicht für eine KI-Hilfe auswählt, bleiben auf seinen Geräten; der Auftragnehmer verarbeitet sie nicht, und sie gehen nicht ins Konto. Was der Auftraggeber für eine KI-Hilfe auswählt oder eingibt, speichert der Auftragnehmer nicht: Es liegt nur während der Bearbeitung im Arbeitsspeicher seines Servers und wird danach verworfen. Übernimmt der Auftraggeber ein Ergebnis in ein Objekt, gilt dafür Absatz 1, erster Punkt. Beim Unterauftragsverarbeiter für KI gilt die Speicherdauer nach Anlage 2.

(4) Für diesen Vertrag und die Verarbeitung nach ihm berechnet der Auftragnehmer kein gesondertes Entgelt.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Daten, betroffene Personen

(1) Zweck: Der Auftraggeber kann seine Objekte zwischen seinen Geräten abgleichen. Außerdem tragen seine Dokumente und Links seinen Markenauftritt, und er kann seinen Kunden einen Stand der Einschätzung weitergeben. Außerdem kann er Fotos, Pläne, Dokumente und Texte mit KI-Hilfen auswerten lassen.

(2) Art: Speichern, Abgleichen, Bereitstellen auf den Geräten des Auftraggebers, Löschen; bei KI-Hilfen Übertragen an den Unterauftragsverarbeiter für KI und Rückgabe des Ergebnisses, ohne Speicherung beim Auftragnehmer (§ 1 Abs. 3). Eine Auswertung findet nur als KI-Hilfe im Auftrag statt. Der Auftragnehmer gibt die Daten außer an die Unterauftragsverarbeiter nach Anlage 2 nicht weiter und nutzt sie für keinen eigenen Zweck.

(3) Daten:

  • Objekte: je Objekt die Anschrift, die aus der Anschrift ermittelte Lage auf der Karte (Koordinate), die Anschrift in vereinheitlichter Schreibweise zum Wiederfinden des Objekts, nach einer Korrektur auch bis zu fünf frühere Anschriften in dieser Schreibweise, und die Angaben aus der Bewertung, auch freiwillige wie Kaufpreis und Kaufjahr, Preisvorstellung und Text unter „Weitere Besonderheiten“; Einschätzungen mit Korridor und Verlauf; eigene Festlegungen mit Begründung; Stand der Unterlagen; Angebotspreis, Vermarktungszeitraum und Status; Notizen aus Begehungen ohne Bilder; bei verkauften Objekten Verkaufsmonat und Kaufpreis, falls angegeben Vermarktungsdauer und Anteil für Inventar oder Zubehör. Zu gelöschten Objekten ein Löschvermerk ohne Inhalte des Objekts: die Kennung des Objekts (ein aus der Anschrift berechneter Prüfwert oder eine Zufallskennung), eine fortlaufende Löschnummer und der Zeitpunkt der Löschung.
  • Markenauftritt: Firmenname, Logo, Kontaktangaben (Telefon, E-Mail-Adresse, Website), Farben, Texte und Gestaltung der Dokumente, Deckblatt- und Bürofoto; je Ansprechpartner Name, Rolle, Telefon, E-Mail-Adresse, Porträtfoto und Unterschrift, soweit eingetragen.
  • Ergebnislinks: Wert der Einschätzung, Ortsname ohne Straße, Hausnummer und Postleitzahl, Verfahren und, falls gewählt, Korridor, Angabe Haus oder Wohnung und bis zu zwei Kennzahlen; dazu Firmenname, Logo und Akzentfarbe des Markenauftritts.
  • KI-Hilfen: die ausgewählten Fotos, Pläne und Dokumente und die eingegebenen Texte mit den darin enthaltenen Angaben, etwa Innenaufnahmen bewohnter Räume, Typenschilder, Objektangaben und Stichworte zu einem Gespräch.

(4) Betroffene Personen: Eigentümer, Verkäufer, Käufer und Kaufinteressenten der Objekte, Mieter, soweit Angaben über sie erfasst sind, sowie die Ansprechpartner des Auftraggebers, bei einem Büro-Konto auch die Mitglieder. Bei KI-Hilfen außerdem Personen, die auf ausgewählten Fotos zu sehen oder in ausgewählten Unterlagen und Texten genannt sind.

(5) Keine besonderen Kategorien: Die Anwendung hat keine Felder für Daten nach Art. 9 und 10 DSGVO (§ 8 Abs. 3).

§ 3 Weisungen

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch bei einer Übermittlung in ein Drittland. Dieser Vertrag und die Bedienung der Anwendung durch den Auftraggeber (Anlegen, Ändern, Löschen) sind die Weisung.

Entscheidet der Inhaber eines Büro-Kontos nach § 5b Abs. 8 AGB nicht innerhalb von 30 Tagen, gilt dies als seine Weisung, die Objekte dem Mitglied zu überlassen; danach ist das Mitglied für sie selbst verantwortlich.

(2) Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber per E-Mail an die oben genannte Adresse. Der Auftragnehmer bewahrt sie auf.

(3) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das dem Auftraggeber unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung aussetzen. Eine weitergehende Pflicht, Weisungen rechtlich zu prüfen, hat er nicht.

(4) Verpflichtet ihn Unionsrecht oder deutsches Recht zu einer Verarbeitung, teilt er das dem Auftraggeber vorher mit, sofern das Recht die Mitteilung nicht verbietet.

(5) Weisungen, die eine Leistung über die Funktionen der Anwendung hinaus verlangen, muss der Auftragnehmer nicht ausführen. Er teilt das dem Auftraggeber mit; der Auftraggeber kann den Vertrag dann nach § 9 Abs. 2 kündigen.

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(2) Er trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

(3) Er unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm vorliegenden Informationen bei Anfragen betroffener Personen (§ 6), bei Verletzungen des Schutzes der Daten (§ 7), bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 32 bis 36 DSGVO).

(4) Er führt ein Verzeichnis der Verarbeitungen im Auftrag (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).

(5) Unterstützung nach Absatz 3 und Kontrollen nach § 10 Abs. 2 vergütet der Auftraggeber nach angemessenem Aufwand, soweit sie über die Funktionen der Anwendung und die Meldung nach § 7 Abs. 1 und 2 hinausgehen. Das gilt nicht, soweit der Anlass auf einem Verstoß des Auftragnehmers gegen diesen Vertrag oder die DSGVO beruht. Löschungen nach § 6 und § 9 sind stets ohne Entgelt.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Auftraggeber genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.

(2) Will der Auftragnehmer einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt er das dem Auftraggeber mindestens zwei Wochen vorher per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Kontos mit. Der Auftraggeber kann in dieser Zeit aus datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Findet sich keine Lösung, kann der Auftraggeber diesen Vertrag nach § 9 Abs. 2 kündigen.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Datenschutzpflichten aus diesem Vertrag (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) und haftet dem Auftraggeber für dessen Einhaltung nach § 11.

§ 6 Rechte betroffener Personen

(1) Wendet sich eine betroffene Person wegen der Daten aus § 2 an den Auftragnehmer, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet sie nicht selbst.

(2) Der Auftraggeber kann Objekte selbst ändern und löschen. Löscht er ein Objekt unter „Ihre Objekte“, entfernt der nächste Abgleich es aus dem Konto. Den Markenauftritt ändert er unter „Konto“. Für alles Weitere, etwa die Löschung des ganzen Stands im Konto, hilft der Auftragnehmer auf Anfrage per E-Mail.

§ 7 Verletzungen des Schutzes der Daten

(1) Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes der Daten aus § 2 unverzüglich, nachdem er davon erfahren hat (Art. 33 Abs. 2 DSGVO), per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Kontos.

(2) Die Meldung nennt, soweit bekannt: Art der Verletzung, betroffene Daten und ungefähre Zahl der Betroffenen, wahrscheinliche Folgen, ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen. Fehlendes reicht er nach, sobald er es weiß.

(3) Meldungen an die Aufsichtsbehörde und an betroffene Personen nimmt der Auftraggeber vor; der Auftragnehmer unterstützt ihn dabei nach § 4 Abs. 3 und 5.

§ 8 Verantwortung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass er die Daten erheben, im Konto speichern und über Ergebnislinks weitergeben darf. Er informiert die betroffenen Personen selbst (Art. 13 und 14 DSGVO), etwa im Rahmen seines Maklervertrags.

(2) Für den Inhalt seiner Eingaben, auch in Freitexten, Notizen, im Markenauftritt und in Ergebnislinks, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer prüft die Inhalte nicht.

(3) Daten nach Art. 9 und 10 DSGVO, etwa über Gesundheit, Religion oder Straftaten, trägt der Auftraggeber nicht ein, auch nicht in Freitexte oder Notizen. Das gilt auch für Fotos, Dokumente und Texte, die er für eine KI-Hilfe auswählt, soweit solche Angaben darin erkennbar sind.

(4) Er erteilt nur rechtmäßige Weisungen und meldet dem Auftragnehmer Fehler, die er bei der Verarbeitung bemerkt.

(5) Der maßgebliche Bestand seiner Objekte liegt auf seinen Geräten; das Konto gleicht ihn nur ab. Für die Sicherung seiner Daten sorgt der Auftraggeber selbst. Eine bestimmte Erreichbarkeit des Kontos oder des Abgleichs und eine Datensicherung für den Auftraggeber schuldet der Auftragnehmer nicht. Seine Pflicht nach Art. 32 DSGVO, die Daten angemessen zu schützen, bleibt unberührt.

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Löschung

(1) Der Vertrag gilt ab dem Abschluss im Konto auf unbestimmte Zeit. Er endet spätestens mit der Löschung des Kontos.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Frist per E-Mail an die oben genannte Adresse kündigen, auch ohne sein Konto zu löschen. Der Auftragnehmer kann mit einer Frist von vier Wochen per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Kontos kündigen. Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

(3) Endet der Vertrag und besteht das Konto weiter, speichert der Auftraggeber im Konto keine Angaben über andere Personen mehr. Bereits gespeicherte entfernt er selbst, oder er verlangt per E-Mail, dass der Auftragnehmer den Stand seiner Objekte im Konto und seinen Markenauftritt löscht; das tut der Auftragnehmer unverzüglich. Bleibt der Auftraggeber danach auf einem Gerät mit Objekten angemeldet, gleicht die Anwendung sie beim nächsten Abgleich wieder in das Konto ab; das liegt in seiner Verantwortung nach Satz 1.

(4) Mit der Löschung des Kontos löscht der Auftragnehmer alle Daten aus § 2: die Objekte samt Löschvermerken, den Markenauftritt, die Ergebnislinks und den Nachweis dieses Vertrags. Der Auftraggeber kann die Löschung seines Kontos jederzeit per E-Mail an die oben genannte Adresse verlangen; läuft noch ein Abonnement, ist es vorher zu kündigen. In den Wiederherstellungsständen der Konto-Datenbank sind gelöschte Angaben danach noch höchstens 30 Tage enthalten; sie werden nicht genutzt und laufen selbsttätig ab.

(5) Rückgabe: Die Objekte bleiben auf den Geräten des Auftraggebers, bis er sie dort löscht. Um vor einer Löschung im Konto den vollständigen Stand auf ein Gerät zu holen, meldet er sich dort an und öffnet „Ihre Objekte“; der Abgleich lädt dann alle Objekte aus dem Konto auf dieses Gerät.

(6) Auf Verlangen bestätigt der Auftragnehmer die Löschung per E-Mail.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Auftragnehmer weist die Einhaltung dieses Vertrags auf Anfrage nach, vor allem durch Auskunft per E-Mail, durch Anlage 1 in der jeweils aktuellen Fassung und durch die Nachweise der Unterauftragsverarbeiter.

(2) Genügen diese Nachweise im Einzelfall nicht, kann der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter, zur Verschwiegenheit verpflichteter Prüfer, der kein Wettbewerber des Auftragnehmers ist, die Einhaltung beim Auftragnehmer vor Ort prüfen: nach Ankündigung mindestens 14 Tage vorher, zu üblichen Geschäftszeiten, ohne den Betrieb zu stören, höchstens einmal im Jahr, bei konkretem Anlass auch öfter. Für die Vergütung gilt § 4 Abs. 5. Prüfungen bei Unterauftragsverarbeitern richten sich nach deren Bedingungen; dort genügen deren Prüfberichte und Bescheinigungen.

(3) Der Auftragnehmer duldet Kontrollen der zuständigen Aufsichtsbehörde und wirkt an ihnen mit.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung dieses Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist zusätzlich je Vertragsjahr auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt oder, falls höher, auf die Entgelte, die der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Auftragnehmer gezahlt hat.

(4) Hat der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis kein Entgelt an den Auftragnehmer gezahlt, haftet der Auftragnehmer abweichend von Absatz 2 und 3 nur nach Absatz 1.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für die Haftung für Unterauftragsverarbeiter (§ 5 Abs. 3).

(6) Ansprüche des Auftraggebers nach Absatz 2 verjähren in einem Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem sie entstanden sind und der Auftraggeber von den begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

(7) Die Haftung beider Parteien gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; den Ausgleich zwischen den Parteien regelt § 12.

§ 12 Freistellung und Ausgleich

(1) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, vor allem betroffener Personen, und von Kosten aus Verfahren der Aufsichtsbehörden frei, die darauf beruhen, dass

  • der Auftraggeber für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage hatte,
  • er die betroffenen Personen nicht oder nicht richtig informiert hat,
  • er Daten nach Art. 9 oder 10 DSGVO oder andere unzulässige Inhalte eingetragen hat,
  • der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers ausgeführt hat oder
  • der Auftraggeber sonst gegen § 8 oder § 9 Abs. 3 verstoßen hat.

Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat oder der Auftragnehmer selbst gegen diesen Vertrag oder die DSGVO verstoßen hat, etwa indem er eine Weisung ausgeführt hat, deren Rechtswidrigkeit offensichtlich war, ohne nach § 3 Abs. 3 darauf hinzuweisen. Geldbußen, die gegen den Auftragnehmer wegen eines eigenen Verstoßes verhängt werden, sind nicht umfasst.

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über einen solchen Anspruch, erkennt ihn nicht ohne dessen Zustimmung an und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr. Er unterstützt ihn dabei nach § 4 Abs. 5.

(3) Hat der Auftragnehmer einer betroffenen Person nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO Schadensersatz für einen Schaden geleistet, für den der Auftraggeber verantwortlich ist, erstattet der Auftraggeber ihm diesen Betrag (Art. 82 Abs. 5 DSGVO). Sind beide verantwortlich, richtet sich der Ausgleich nach ihrem Anteil an der Verantwortung. Zur Verantwortung des Auftraggebers gehören vor allem die Pflichten nach § 8 und die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag ist Anlage 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO): Bei der Kontoerstellung nimmt der Auftraggeber die AGB einschließlich dieses Vertrags durch Setzen eines Häkchens an. Gespeichert werden die Fassung der AGB und dieses Vertrags, der Zeitpunkt und das Konto. Den Text kann der Auftraggeber jederzeit im Konto unter „Vertrag zur Auftragsverarbeitung“ lesen, drucken oder als PDF speichern.

(2) Für Änderungen dieses Vertrags gilt die Regel der AGB zu ihrer Änderung (§ 13 AGB). Änderungen der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach § 5.

(3) Für die Verarbeitung nach diesem Vertrag und für Ansprüche aus ihm gehen seine Regeln, auch zu Haftung und Freistellung (§§ 11 und 12), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Siegburg).

(5) Anlage 1 und Anlage 2 sind Teil dieses Vertrags.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Verschlüsselte Übertragung: Die Anwendung spricht den Server ausschließlich über HTTPS (TLS) an.
  • Trennung je Konto: Die Objekte jedes Kontos liegen unter einer eigenen Kennung, einem Prüfwert (SHA-256) der E-Mail-Adresse des Kontos. Bei jedem Lesen, Schreiben und Löschen prüft der Server, ob die Anfrage aus einer gültigen Anmeldung genau dieses Kontos kommt; ohne Anmeldung wird abgelehnt, eine fremde Kennung ebenso. Markenauftritt und Vertragsnachweis liegen unter derselben Kontokennung.
  • Anmeldung: E-Mail-Adresse und Passwort; Passwörter werden nur als gesalzener Prüfwert gespeichert (PBKDF2-SHA256), nie im Klartext. Eine Anmeldung gilt höchstens 30 Tage; beim Abmelden wird sie gesperrt.
  • Datensparsamkeit: Fotos, Pläne, Visualisierungen und in Begehungsnotizen eingebettete Bilder werden vor dem Abgleich mit dem Konto entfernt. Die Zugangsdaten einer Verkaufsmeldung bleiben auf dem Gerät. Ergebnislinks enthalten keine Straße, Hausnummer und Postleitzahl.
  • KI-Hilfen: Fotos verkleinert das Gerät des Auftraggebers vor dem Senden und speichert sie neu, sodass Aufnahmeort und Kameradaten nicht mitgehen. Bei Texthilfen entfernt oder ersetzt der Server erkannte Namen, Anschriften und Kontaktangaben vor der Übermittlung oder weist die Eingabe zurück, soweit die jeweilige Hilfe das vorsieht; er erkennt nicht jede Angabe. Eingaben und Ergebnisse speichert der Server nicht. In die Protokolle der KI-Hilfen schreibt das Programm nur Status, Zweck, Fehlerart und Verbrauchszahlen, keine Inhalte.
  • Keine Auswertung: Die Objekte im Konto liest der Server nur für den Abgleich, die Auskunft über das Konto und die Kontolöschung. Es gibt keine Auswertung über Konten hinweg.
  • Verwaltungszugang: Technischen Zugang zu Datenbank und Speicher gibt es nur über das Cloudflare-Konto des Auftragnehmers; die Zugangsdaten verwaltet allein der Auftragnehmer. Er greift nur zur Störungsbehebung, zur Löschung oder auf Weisung zu.
  • Löschwege: Einzelne Objekte: Löschen in „Ihre Objekte“; sie werden sofort aus dem Konto entfernt, gelingt das gerade nicht, beim nächsten Abgleich. Ältere Fassungen des Stands: nach jedem Speichern gelöscht. Löschvermerke: bleiben, solange das Konto besteht, damit ein Gerät mit älterem Stand gelöschte Objekte nicht wieder in das Konto lädt; gelöscht mit dem ganzen Stand auf Anfrage oder mit dem Konto. Ergebnislinks: laufen nach der gewählten Gültigkeit ab und werden einen Tag danach gelöscht. Ganzer Stand, Markenauftritt und Konto: auf Anfrage per E-Mail, auch nach einer Kündigung ohne Kontolöschung.
  • Wiederherstellung: Die Konto-Datenbank (Cloudflare D1) hält Wiederherstellungsstände höchstens 30 Tage zurück; sie dienen der Behebung von Störungen, ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht (§ 8 Abs. 5). Der maßgebliche Bestand liegt auf den Geräten des Auftraggebers.
  • Ausfall: Betrieb auf dem verteilten Netz von Cloudflare mit Schutz gegen Überlastungsangriffe. Fällt der Abgleich aus, arbeitet die Anwendung mit dem Stand auf dem Gerät weiter und holt den Abgleich nach, sobald das Gerät wieder verbunden ist. Eine bestimmte Erreichbarkeit ist nicht zugesagt (§ 8 Abs. 5).
  • Protokolle: Server-Protokolle werden höchstens 30 Tage aufbewahrt.
  • Prüfung: Jede Änderung an der Anwendung durchläuft automatische Prüfungen, darunter die Trennung der Konten.

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

  • Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA. Leistung für diesen Vertrag: Betrieb des Servers der Anwendung; Konto-Datenbank (Cloudflare D1) für die Objekte; Speicher (Cloudflare Workers KV) für Markenauftritt, Ergebnislinks und Vertragsnachweis. Ort: weltweit verteilte Infrastruktur, auch in den USA; ein fester Speicherort in der EU ist nicht zugesichert. Grundlage bei Drittland: EU-US-Datenschutzrahmen (Art. 45 DSGVO); ersatzweise EU-Standardvertragsklauseln nach dem Auftragsverarbeitungszusatz von Cloudflare (Fassung 6.4, gültig ab 3. April 2026; Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Die weiteren Unterauftragsverarbeiter von Cloudflare stehen unter cloudflare.com/gdpr/subprocessors.
  • Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, D04 TR29, Irland. Leistung für diesen Vertrag: Auswertung der für eine KI-Hilfe ausgewählten Fotos, Pläne, Dokumente und Texte (§ 1 Abs. 1) und Rückgabe des Ergebnisses. Ort: Verarbeitung auch in den USA, unter anderem durch Anthropic, PBC und deren Unterauftragsverarbeiter (anthropic.com/subprocessors). Grundlage bei Drittland: EU-Standardvertragsklauseln, Modul 2 und 3, nach dem Auftragsverarbeitungszusatz des Anbieters (gültig ab 24. Februar 2025; Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Speicherdauer nach Angaben des Anbieters: Löschung von Eingaben und Ergebnissen binnen 30 Tagen; stuft sein automatisches Prüfsystem eine Anfrage als Verstoß gegen seine Nutzungsregeln ein, Aufbewahrung bis zu 2 Jahre, das Prüfergebnis bis zu 7 Jahre. Ein Training von KI-Modellen mit diesen Daten ist vertraglich ausgeschlossen.

Andere Dienstleister erhalten keine Daten aus § 2.

Stand: 22. Oktober 2026 (Büro-Konto: § 5b, Objekte der Mitglieder in Anlage 1; Verkaufsstart: Bestellung, Credit-Pakete und Testphase mit Kostengrenze; Preiserhöhung nur mit Zustimmung, 4 Wochen; Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Anlage 1, Annahme per Häkchen bei der Kontoerstellung; Open-Source-Bestandteile vom Verbot der Zurückentwicklung ausgenommen, Ihre Objekte im Konto, Auftragsverarbeitung bei beruflicher Nutzung, KI-Dienstleister in Anlage 2 genannt, Begleitbrief, Typenschild, Fragen an Ihre Objekte, Antworten auf Einwände und Bildtexte mit KI) · Änderungen vorbehalten